c) Die Vorinstanz hat beim OIK I ein verkehrstechnisches Gutachten zur Verkehrssituation eingeholt. Das Rechtsamt der BVD forderte den OIK I zudem auf, die Sicherheit während der Bauphase zu beurteilen. Insbesondere der Fachbericht vom 28. Juni 2018 (recte: 2019) des OIK I ist differenziert ausgefallen; er zeigt die verkehrstechnisch verbesserungsbedürftigen Umstände wie beispielsweise die Einmündung in die J.________gasse klar auf und beschönigt die Verkehrssituation beim H.________weg in keiner Weise. Der OIK I hat die Prüfung sorgfältig vorgenommen und die Beurteilung ist das Resultat einer umfassenden Abwägung.