Wenn die Bauherrschaft von den bewilligten Plänen abweichen möchte, müsste sie bei der Gemeinde ein Projektänderungsgesuch einreichen. Falls sie, ohne über eine entsprechende Bewilligung zu verfügen, in Abweichung von den bewilligten Plänen bauen sollte, ist dies zum Gegenstand eines Baupolizei- oder Verwaltungsstrafrechtsverfahrens zu machen.