b) Beim Baubewilligungsverfahren handelt es sich um ein mitwirkungsbedürftiges Verwaltungsverfahren, weshalb die Gesuchsstellenden den Sachverhalt, den sie beurteilt haben möchten, selber umschreiben können. Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens ist das von der Bauherrschaft eingereichte Baugesuch mit den dazugehörenden Plänen. Es liegt in der Verantwortung der Bauherrschaft, dass die Pläne korrekt umgesetzt werden. Wenn deren Umsetzung nicht offensichtlich unmöglich ist, liegt es nicht an der Bewilligungsbehörde, korrigierend einzugreifen. Wenn die Bauherrschaft von den bewilligten Plänen abweichen möchte, müsste sie bei der Gemeinde ein Projektänderungsgesuch einreichen.