a) Die drei Abstellplätze für Besucherinnen und Besucher entlang des H.________wegs halten den Strassenabstand von 3.6 Meter ab Fahrbahnrand nicht ein (vgl. Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG8). Für das Unterschreiten des Strassenabstands hat die Beschwerdegegnerin ein Ausnahmegesuch gemäss Art. 80 SG i.V.m. Art 28 BauG gestellt. Der Beschwerdeführer macht geltend, die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausnahme seien nicht erfüllt. Insbesondere handle es sich bei den drei Parkplätzen nicht um eine kleine, leicht entfernbare Baute.