c) Die Bauherrschaft macht zwar geltend, sie wolle drei der Parkplätze vermieten oder verkaufen. Sie gibt allerdings nicht an, welcher Baute oder Anlage diese Abstellplätze konkret zugeordnet werden sollen. Daher kann nicht überprüft werden, ob ein entsprechender Bedarf bestehen könnte. Dementsprechend ist nur das vorliegend zu beurteilende Bauvorhaben zu berücksichtigen. Besondere Verhältnisse, die ein Abweichen von der Bandbreite rechtfertigen können, macht die Bauherrschaft nicht geltend und solche sind auch nicht ersichtlich. Daher dürfen nur 12 Abstellplätze für Fahrzeuge bewilligt werden. 4. Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands