e) Es liegt ein Fachbericht Brandschutz vom 23. Februar 2019 vor. Demzufolge scheint der Feueraufseher der Gemeinde keine Bedenken in Bezug auf die Gewährleistung der Brandbekämpfung zu haben. Es ist denn auch nicht ersichtlich, inwiefern diese bei einer Erschliessungsstrasse mit einer Breite von mindestens 3.7 Meter problematisch sein sollte. Insbesondere da zwischen der Einmündung in die J.________gasse und dem Bauvorhaben nur 70 Meter liegen und inskünftig im Bereich des neuen Mehrfamilienhauses ein Kreuzen von Fahrzeugen ohne Weiteres möglich sein wird. Insgesamt erweist sich damit die bestehende Erschliessung als genügend. Die entsprechende Rüge ist unbegründet.