der Strasse sehr wohl massgebend. Ähnlich verhält es sich mit den (nicht) vorhandenen Ausweichstellen. Wenn diese rechtlich nicht sichergestellt sind, können sie nicht als solche in die Beurteilung einfliessen. Trotzdem wirken sie sich auf die Verkehrssicherheit insgesamt auf. Eine freie Verkehrsfläche hat einen anderen Einfluss auf die Verkehrssicherheit als eine Baute oder Anlage, die direkt an die Strasse angrenzt. Hinzu kommt, dass mit der Realisierung das Bauvorhaben eine Verbreiterung des H.________wegs, resp. eine Verlängerung der vorhandenen Ausweichstelle auf 30 Meter einhergehen soll. Die Gemeinde hat es in der Hand, diese Verbreiterung auch rechtlich sicher zu stellen.