Die Ausführungen des OIK I überzeugen grundsätzlich. Zwar ist die Einmündung des H.________wegs für Fahrzeuge von der Kander auf der J.________gasse herkommend auf Grund der Einzäumung des angrenzenden Grundstücks sowie dem aufgestellten Trampolin und des Baumes nicht ohne Weiteres gut ersichtlich. Einem aufmerksamen Fahrzeuglenker entgeht 4/10 BVD 110/2020/11