Der H.________weg ist eine 180 Meter lange Sackgasse, die mehrere Ein- und Mehrfamilienhäuser erschliesst. Er ist über weite Strecken weniger als 4.2 Meter breit. Auf dem ca. 70 Meter langen Teilstück von der J.________gasse bis zur geplanten Einstellhalleneinfahrt weist er eine Breite zwischen 3.7 und 4.0 Meter auf. Die Gemeinde plant, den H.________weg auszubauen. Die Beschwerdegegnerin hat für ihre Beteiligung einen Betrag von Fr. 75'000.00 deponiert. Sie macht geltend, der H.________weg werde ausgebaut sein, bevor das Bauvorhaben beendet sein werde. Es ist allerdings unklar, wann genau der Ausbau stattfinden soll, insbesondere da dieser vom Erwerb von Grundstückflächen abhängt.