Die Vorinstanz ist der Ansicht, die Ausführungen des OIK I seien schlüssig. Insbesondere bestünden bereits jetzt deutlich mehr als 60 Wohneinheiten, welche durch den H.________weg erschlossen würden. Die Zunahme durch das Bauvorhaben liege daher bei maximal 10 %. Die Verkehrssicherheit und die Brandbekämpfung seien gewährleistet.