3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 gab der Beschwerdegegnerin, der Gemeinde sowie dem Regierungsstatthalteramt Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen und holte die Vorakten ein. Es wies die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass die geplanten Parkplätze die zulässige Bandbreite der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge überschreitet und gab ihr Gelegenheit zur Stellungnahme. Zudem bat es das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurskreis I (OIK I) ergänzend zu dem im vorinstanzlichen Verfahren bereits erstellten Fachbericht die Verkehrssicherheit während der Bauphase zu beurteilen.