2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 27. Januar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 20. Dezember 2019. Dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Er macht insbesondere geltend, das Bauvorhaben sei nicht genügend erschlossen.