1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. Januar 2019 bei der Gemeinde Frutigen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einer Einstellhalle auf der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Für das Erstellen von drei Besucherparkplätzen entlang des H.________wegs reichte sie ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands ein. Die Parzelle liegt in der Zone W2. Die Gemeinde leitete das Baugesuch am 9. Januar 2019 zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental weiter. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache.