2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.– werden im Umfang von Fr. 1'200.– der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die übrigen Verfahrenskosten trägt der Kanton. 3. a) Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Umfang von Fr. 1'258.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Umfang von Fr. 3'776.25 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.