Dieses sei aber nicht rechtskräftig und damit unerheblich. Die Parkplätze sollten gemäss dem Bauvorhaben in ihrer Anzahl reduziert, aber grosszügiger dimensioniert werden, wofür sich die Beschwerdegegnerin auf die VSS-Norm 40 291a "Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen" berufe. Dies sei aber treuwidrig, wenn die Beschwerdegegnerin zugleich hinsichtlich der Parkplatzzahl die VSS-Norm 40 281 nicht einhalten wolle. Im Übrigen könne den Bäumen mehr Platz eingeräumt werden, ohne das Interesse am geordneten Parkieren zu übergehen, indem die wegfallenden Parkplätze mittels Errichtung neuer Parkplätze weiter südlich an der H.________strasse ersetzt würden.