Die Bemessungskriterien für Parkplätze beruhen auf Erfahrungswerten, weil der der Bedarf im Voraus abgeschätzt werden muss.46 Sie sind auch auf nachträglichen Veränderungen der Parkplatzzahl anwendbar. In solchen Fällen ist es zwar möglich, Erhebungen über die bisherige tatsächliche Nutzung zu machen. Diese können aber höchstens zur Plausibilisierung des errechneten Parkplatzbedarfs dienen. Gemäss den drei Stichproben der Verkehrsplanung besteht kein offenkundiger Anlass für Zweifel am Genügen der verbleibenden Parkplätze.