Die Beschwerdeführerin zieht die Erhebungen der Stadt Bern zur Parkplatzbelegung in Zweifel. Der Verkehrsplanung der Stadt Bern fehle es an der nötigen Unabhängigkeit. Die Beschwerdeführerin macht ausserdem geltend, ihre Parteirechte seien bei den fraglichen Erhebungen nicht gewahrt worden.40 Sie beantragt die Einholung eines Fachberichts des Oberingenieurkreises II Bern-Mittelland und einer Expertise sowie die Durchführung eines Augenscheins.41