15/21 BVD 110/2020/119 Das Krematorium selbst kann als Teil der Friedhofs-Infrastruktur verstanden werden. Der Parkplatzbedarf des Krematoriums ist somit im Parkplatzbedarf des Gesamtfriedhofs grundsätzlich eingeschlossen. Dies gilt grundsätzlich auch für Beisetzungen und die damit verbundenen Vorgänge. Diese sind mit den Funktionen eines Friedhofs untrennbar verbunden.