Die per 2025 geplante Verlegung von drei Parkplätzen an der L.________strasse ist hingegen unproblematisch, da auch der neue Standort in kurzer Gehdistanz liegt. An der H.________- und der L.________strasse sind also gesamthaft 32 Parkplätze vorhanden. Diese Anzahl liegt innerhalb der errechneten Bandbreite. d) Es stellt sich die Frage, inwieweit die Parkplätze an der H.________- und der L.________strasse an den Parkplatzbedarf des Krematoriums angerechnet werden können, wenn sie bereits in die Gesamtbetrachtung des Friedhofs einbezogen wurden. 37 Vorakten pag. 21 38 Beschwerde S. 13