c) Den Besucherinnen und Besuchern des Krematoriums stehen die verbleibenden 23 Parkplätze (inkl. 1 Behindertenparkplatz) an der H.________strasse sowie die 9 Parkplätze an der L.________strasse zur Verfügung. Die Parkplätze an der P.________- und der O.________strasse sowie die Mitarbeiterparkplätze sind aufgrund ihrer Entfernung nicht anzurechnen, denn nach dem Gesagten ist insbesondere mit der motorisierten Anreise gebrechlicher Besucherinnen und Besucher zu rechnen. Die per 2025 geplante Verlegung von drei Parkplätzen an der L.________strasse ist hingegen unproblematisch, da auch der neue Standort in kurzer Gehdistanz liegt.