Dabei ist insbesondere der städtischen Lage Rechnung zu tragen. Im Sinne eines Vergleichswerts sei darauf hingewiesen, dass gemäss den Richtwerten der Stadt Zürich für Kapellen etc. bereits der Richtwert (vor Berücksichtigung der Erschliessungsqualität mit dem ÖV) nur halb so hoch (1 Parkplatz pro 20 Besucherplätze) angesetzt wird wie in der VSS-Norm.37