Da der Parkplatzbedarf des Friedhofs in der Gesamtbetrachtung mangels Regelung in der Bauverordnung nach der VSS-Norm 40 281 zu beurteilen ist, erscheint es naheliegend, dass auch der Parkplatzbedarf des Krematoriums nach dieser Norm geprüft wird. Die Kapellen beim Krematorium dienen im Vergleich zu anderen religiösen und kulturellen Einrichtungen einem beschränkten, spezifischen und eng mit der Friedhofsnutzung verknüpften Zweck. Die 34 Beilage 1 zur Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 3. November 2020 35 Beilagen 2 und 3 zur Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 3. November 2020 36 Vorakten pag. 61