(Baurechts-) Parzellen stehen oder nicht. Mit dem Ausklammern solcher Areale würde die Berechnung des Parkplatzbedarfs eher verzerrt. Es ist davon auszugehen, dass die auf die Friedhofsfläche gestützte Berechnung des Parkplatzbedarfs gemäss der VSS-Norm (und auch gemäss den Richtwerten der Stadt Zürich) die Friedhofs-Infrastruktur grundsätzlich einschliesst. Das Krematorium gehört zur Infrastruktur des Friedhofs und seine Nutzung ist mit der Nutzung des Friedhofs eng verbunden. Es wird von keiner Seite geltend gemacht, dass die Friedhofskapellen aus funktionalen Gründen bei der Berechnung der Friedhofsfläche ausgespart werden müssten.