Die Beschwerdegegnerin hielt mit Stellungnahme vom 3. November 2020 fest, dass von den 9 Parkplätzen entlang der L.________strasse drei aufgehoben und etwas weiter in Richtung Osten ersetzt werden sollen. An der L.________strasse seien somit 9 Parkplätze dauerhaft gesichert und stünden für die Nutzung des Friedhofs bzw. des Krematoriums zur Verfügung. Zur Berechnung des Parkplatzbedarfs hielt die Beschwerdegegnerin fest, diese genüge den rechtlichen Vorgaben und den tatsächlichen Bedürfnissen. Die Stadt Bern äusserte sich mit Stellungnahme vom 5. November 2020 zur Frage der Bewilligung der bestehenden Parkplätze an der H.________strasse.