Das Krematorium war bereits vor der Ausgliederung in ein Baurecht durch Q.________ erstellt und betrieben worden.26 Es ist denkmalgeschützt und im ISOS27 als Einzelelement mit Erhaltungsziel A verzeichnet.28 Auf seinem Gelände, d.h. innerhalb des Baurechtsperimeters, befinden sich keine markierten Parkplätze. Daher liegt die Annahme nahe, dass für die Nutzung des Krematoriums seit jeher die Friedhofsparkplätze, namentlich diejenigen an der H.________- und der L.________strasse, verwendet werden.