Die Richtwerte tragen den beengten urbanen Verhältnissen mit zahlreichen unmotorisierten Haushalten Rechnung. Der Standort, d.h. insbesondere die Qualität der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, ist zusätzlich zu berücksichtigen.25 23 Vgl. Zaugg/Ludwig, Art. 16-18 N. 14 24 Vorakten pag. 21 25 Vorakten pag. 19 9/21 BVD 110/2020/119