Die von der Beschwerdegegnerin mit herangezogenen Richtwerte der Stadt Zürich folgen einem vergleichbaren System. Sie sehen für Friedhöfe einen Richtwert von 1 Parkplatz pro 5'000 m2 Friedhofsfläche und für Kirchen, Kapellen, Synagogen, Moscheen und Gebetsräume einen Richtwert von 1 Parkplatz pro 20 Plätze vor.24 Anders als die VSS-Norm legen die Richtwerte der Stadt Zürich fest, dass jeweils 90 % der Parkplätze für Besuchende zur Verfügung stehen sollen. Die Richtwerte tragen den beengten urbanen Verhältnissen mit zahlreichen unmotorisierten Haushalten Rechnung.