d) Die VSS-Norm 40 281 "Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen" sieht in Ziff. 10.1 Tabelle 1 als Richtwert für Friedhöfe 1 Parkplatz pro 1'000 m2 Fläche und für Kirchen, Moscheen und Synagogen 1 Parkplatz pro 10 Besucherplätze vor. Zwischen Personal- und Besucherparkplätzen wird dabei nicht unterschieden; der ermittelte Wert umfasst beide. Auch die Behindertenparkplätze sind eingeschlossen (VSS-Norm 40 281, Ziff. 8, vgl. Ziff. 6.4). Die fraglichen Werte stellen eine erste grobe Abschätzung des erforderlichen Parkplatz-Angebots dar, die unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit mit dem Langsamverkehr und mit dem öffentlichen Verkehr verfeinert wird (VSS-Norm 40 281, Ziff.