Als Richtwert legte die Beschwerdegegnerin neu 1 Parkplatz pro 17 Sitzplätze (Abdankungen) sowie 1 Parkplatz pro 3'000 m2 Friedhofsfläche (Tagesbesucher) zugrunde. Sie reduzierte beide Ergebnisse um 50 % aufgrund guter Anbindung an den ÖV.12