Nachdem die stadtinterne Prüfung ergeben hatte, dass 9 der angerechneten Parkplätze an der L.________strasse aufgehoben werden sollen, passte die Beschwerdegegnerin am 20. Juni 2019 die Werte an. Gemäss der neuen Berechnung sollen die verbleibenden gebührenpflichtigen Parkplätze an der H.________strasse (neu 22 Parkplätze sowie 1 IV-Parkplatz) für Abdankungen zur Verfügung stehen und weitere 26 Parkplätze (12 Parkplätze sowie 2 IV-Parkplätze beim Haupteingang O.________strasse, 14 Parkplätze an der P.________strasse) für die Tagesbesucher. Als Richtwert legte die Beschwerdegegnerin neu 1 Parkplatz pro 17 Sitzplätze (Abdankungen) sowie 1 Parkplatz pro 3'000