d) In einer ersten Parkplatzberechnung nahm die Beschwerdegegnerin für die Tagesbesucherinnen und -besucher des Friedhofs einen Richtwert von 1 Parkplatz pro 2'500 m2 Fläche an und für Abdankungen einen Richtwert von 1 Parkplatz pro 10 Sitzplätze in den Kapellen auf dem Friedhofsgelände. Davon machte sie aufgrund der guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr (ÖV) einen Abzug von 50 %. Erforderlich seien demnach 31 Parkplätze für Tagesbesucher des Friedhofs und 26 Parkplätze für die Besucher von Abdankungen.11