52 Abs. 4 BauV die Bandbreite nach der voraussichtlichen Anzahl der Arbeitsplätze, der erwarteten Besucher oder einer anderen, zweckmässigen Bemessungsgrundlage festzusetzen. Die Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) können ergänzend beigezogen werden. Vorliegend betrifft dies insbesondere die VSS-Norm 40 281 "Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen". Diese sieht in Ziff. 10.1, Tabelle 1 für Friedhöfe 1 Parkplatz pro 1'000 m2 Fläche vor und für die Kategorie "Kirche, Moschee, Synagoge" 1 Parkplatz pro 10 Besucherplätze. Beide Werte umfassen Parkplätze sowohl für das Personal als auch für die Besucher.