3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete mit Eingabe vom 10. August 2020 unter Verweis auf die Vorakten auf eine Vernehmlassung. Die Stadt Bern beantragt mit Stellungnahme vom 13. August 2020 die Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerin schliesst mit Stellungnahme vom 19. August 2020 auf Abweisung der Beschwerde.