2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 16. Juli 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Kassierung des Gesamtbauentscheids vom 23. Juni 2020 und die Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz zur Neubeurteilung. Eventuell sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und dem Vorhaben der Bauabschlag zu erteilen. Subeventuell seien die wegfallenden Parkplätze südlich der bestehenden Parkplätze an der H.________strasse im Bereich der Friedhofsmauer zu ersetzen. Die Beschwerdeführerin macht insbesondere geltend, dass mit dem Bauvorhaben die vorgeschriebene Anzahl Parkplätze nicht eingehalten werde.