Die Parzelle Nr. E.________ liegt in der Zone für öffentliche Nutzungen FA (Freifläche A) mit Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) II. Bei der Parzelle Nr. F.________ handelt es sich um eine Strassenparzelle, die im betroffenen nordöstlichen Teil ebenfalls der Zone für öffentliche Nutzungen FA zugeordnet ist. Gegen das Bauvorhaben erhob 1/21 BVD 110/2020/119