c) Die eingereichte Kostenzusammenstellung weist neben den zwei Grundgebühren von total Fr. 400.– und den Kosten für Porto und Kopien von Fr. 25.– einen Aufwand von 5 Stunden à Fr. 120.– auf. Dieser Stundenaufwand ist angesichts einer aktenkundigen Besichtigung vor Ort durch den Stadtarchitekten und einer Nachbesprechung (jour fix), dem Prüfen und Abgleichen der diversen Bauten mit alten Baubewilligungen und dem Ausarbeiten der Baubewilligung sowie den Wiederherstellungsmassnahmen ohne weiteres gerechtfertigt. Dass die Vorinstanz in ihrer Stellungnahme darauf hinweist, der Aufwand sei moderat festgesetzt, ist ebenfalls glaubhaft.