Der Rückbau der Balkonverglasung sowie die Demontage der südseitigen Sonnenkollektoren sind geeignet und zumutbar, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist dieser Rückbau resp. die Demontage auch notwendig; es ist kein milderes Mittel für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands erkennbar. Der Rückbau resp. die Demontage ist für den Beschwerdeführer auch zumutbar. Das öffentliche Interesse an der vollständigen Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist vorliegend gross.