b) Der Beschwerdeführer beantragt, die südseitigen Sonnenkollektoren und die Balkonverglasung seien zu bewilligen. Zur Begründung führt er aus, die Sonnenkollektoren seien Energielieferanten. Es sei sicherlich für das Gesamtbild nicht sehr vorteilhaft, Sonnenkollektoren im Garten zu platzieren, aber es sei in der heutigen Zeit ein Muss freie Energie zu produzieren und zum Klima Sorge zu tragen. Weiter verweist er darauf, dass auch der Nachbar am Balkon südseitig Sonnenkollektoren montiert habe. Bezüglich der Balkonverglasung hält er fest, der Balkonboden sei nicht wasserfest und es würde ein grober Wasserschaden entstehen.