Und zur Balkonverglasung steht geschrieben: "Neu Balkonverglasung seit 2012 wird wieder entfernt!". Auf einer anderen Planunterlage finden sich zum Untergeschoss die Hinweise "Kellererw. 2012 an Bauinspektorat gemeldet […]" sowie "Raumerweiterung […] statt Holzschopf 2012 an Bauinspektorat gemeldet".24