Zum nachträglichen Baugesuch vom 21. Januar 2020 reichte der Beschwerdeführer diverse Pläne mit zusätzlichen Informationen zu den verschiedenen Bauteilen ein.22 So ergeht aus dem Plan "Ansichten Fassaden Baugesuch 2012 + Januar 2020" vom 05. Mai 2012 / 10. Januar 202023 mehrfach der Hinweis "Baugesuch Mai 2012 an A.________ Bauinspektorat Thun inkl. Zustimmungserklärungen der umliegenden Nachbarn! Zeuge B.________ Dipl. Architekt FH Thun" sowie "Baubewilligt mit Gesamtbauentscheid vom 3.12.2002 durch Bauinspektorat Thun […]". Und zur Balkonverglasung steht geschrieben: "Neu Balkonverglasung seit 2012 wird wieder entfernt!".