Dies überrascht, hat doch der Beschwerdeführer anlässlich einer Begehung vor Ort am 16. April 2019 dem Bauinspektorat Thun Originale der Baubewilligung 200220 zum Kopieren aushändigen können.21 Unterlagen zur behaupteten Baubewilligung 2012 hat er weiterhin keine vorgelegt, was aber mit Blick auf seine Archivierung alter Baubewilligungen zu erwarten wäre.