d) Der Beschwerdeführer verwies bereits im Wiederherstellungsverfahren auf eine Baubewilligung aus dem Jahr 2012 und reichte anlässlich einer Besprechung beim Bauinspektorat Thun im Oktober 2018 einen Plan "Ansichten Fassade Baugesuch" vom 5. Mai 2012 ein, der aber keinen Baubewilligungsstempel enthält.19 Auch eine Baubewilligung konnte er nicht vorweisen. Dies überrascht, hat doch der Beschwerdeführer anlässlich einer Begehung vor Ort am 16. April 2019 dem Bauinspektorat Thun Originale der Baubewilligung 200220 zum Kopieren aushändigen können.21