a) Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde aus, die Liegenschaft sei seit 1950 mehrmals umgebaut worden. Das letzte Mal 2011/2012, als ihn der damalige Bauinspektor A.________ mit Rat und Tat begleitete. Er bringt weiter vor, die Balkonverglasung sei im Jahr 2012 bewilligt worden. Er wehre sich dagegen, dass im Bauinspektorat keine Baubewilligung vorliege. Weiter suggeriert er, das eingereichte Baugesuch mit sämtlichen Unterlagen sei beim Bauinspektorat verloren gegangen.