b) Der Beschwerdeführer beantragt in seiner Beschwerde die nachträgliche Bewilligung der bereits erstellten südseitigen Sonnenkollektoren und der Balkonverglasung sowie eine Reduktion der vorinstanzlichen Verfahrenskosten. Sinngemäss beantragt er damit zudem die Aufhebung der diesbezüglichen Wiederherstellungsmassnahmen. Bezüglich der südseitigen 13 14 Balkonüberdachung und des südseitigen Glasgeländers hat er weder Ausführungen gemacht noch Anträge gestellt.