4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet6, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten7 ein. Zudem zog das Rechtsamt der BVD die Archivakten RA Nr. 120/2019/65 bei. Die Vorinstanz beantragte mit ihrer Stellungnahme vom 22. Juli 2020 die Abweisung der Beschwerde. Gleichzeitig hat sie umfangreiches Aktenmaterial zu verschiedenen Baugesuchen und baupolizeilichen Verfahren ab 1948 eingereicht (nachfolgend: Baudossier8). Mit weiterem Schreiben vom 1. Oktober 2020 reichte die Vorinstanz auch noch das Originaldossier zum Baugesuch 20029 ein. Darauf hat der Beschwerdeführer am 15. Oktober 2020 mit einer Stellungnahme geantwortet.