Dass er hierzu ein nachträgliches Baugesuch einreichen müsse, sei seiner Auffassung nach willkürlich. Weiter führt er aus, Sonnenkollektoren seien in der heutigen Zeit ein Muss für die Energieproduktion. Betreffend die Balkonverglasung hält er fest, diese sei bereits im Jahr 2012 bewilligt worden und die Kosten für eine Änderung seien unverhältnismässig. Ebenfalls unverhältnismässig finde er die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens von Fr. 1'665.–.