3. Gegen diesen Gesamtbauentscheid reichte der Beschwerdeführer am 10. Juli 2020 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt sinngemäss die teilweise Aufhebung des Gesamtbauentscheids bezüglich einiger mit Bauabschlag erteilter Bauten und der entsprechend verfügten Wiederherstellung. Diesbezüglich ersucht er um Bewilligung seines nachträglichen Baugesuchs. Er macht insbesondere geltend, 2011/12 sei ihm letztmals ein Bauvorhaben bewilligt worden. Diese Baubewilligung liege aber nicht mehr vor. Dass er hierzu ein nachträgliches Baugesuch einreichen müsse, sei seiner Auffassung nach willkürlich.