2. Mit Gesamtbauentscheid vom 12. Juni 2020 bewilligte die Stadt Thun diverse Punkte3 des nachträglichen Baugesuchs. Gleichzeitig erteilte sie einem Teil des nachträglichen Baugesuchs den Bauabschlag4 und verfügte diesbezüglich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands5.