Nachdem die Stadt Thun die Frist zur Einreichung des nachträglichen Baugesuchs erstreckte, sistierte das Rechtsamt der BVD das Beschwerdeverfahren. Nach Eingang des nachträglichen Baugesuchs schrieb das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.2 1 Beschwerdeverfahren BVD RA Nr. 120/2019/65. 2 Abschreibungsverfügung vom 1. Mai 2020 (BVD RA Nr. 120/2019/65). 1/13 BVD 110/2020/118