2. Mit Schreiben vom 19. Juni 2020 nahm der Beschwerdeführer zum beabsichtigten Vorgehen Stellung. Mit Verfügung vom 26. Juni 2020 sistierte das Regierungsstatthalteramt Interlaken das vom Beschwerdeführer am 8. April 2020 eingereichte Baugesuch mit der Begründung, dieses berühre den Planungszweck der am 5. Dezember 2018 erlassenen Planungszone "Zweitwohnungen". In Ziffer II. 3 der Verfügung forderte das Regierungsstatthalteramt die Gemeindebaupolizeibehörde Interlaken zudem erneut auf, ein Baupolizeiverfahren zu eröffnen und nach Gewährung des rechtlichen Gehörs bis spätestens am 31. August 2020 ein Benützungsverbot für die kurzzeitige touristische Vermietung zu erlassen.